Sperrgutabfuhr

 

Zur Sperrgutabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallende Sperrstücke, die eine Länge von 2 m, ein Gewicht von 50 kg und eine Gesamtmenge von 5 Kubikmeter nicht überschreiten. Sperrstücke sind z. B.: Matratzen, Teppiche, Polstermöbel (Sofas und Sessel), Gartenmöbel aus Kunststoff, Spielgeräte (auch Schlitten und Ski) aus Kunststoff, Wäschekörbe aus Kunststoff, Bürostühle, Koffer, Kinderwagen, Regentonnen, Komposter aus Kunststoff, Fußleisten aus Kunststoff, Oberbetten, große Kissen usw.

 

Nicht angenommen werden: Metallschrott, Elektrogeräte, mineralische Abfälle (Waschbecken, WC-Schüsseln, Tontöpfe, Schiefer, Fliesen, Granitplatten usw.), Ast- und Strauchschnitt, Gewerbeabfälle, Baustellenabfälle, Papier, Pappe, Wertstoffe, Kleinteile in Kartons oder Säcken verpackt usw.

 

Die Sperrstücke müssen am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereit stehen.